Medizinische Behandlungspflege

 

Die medizinische Behandlungspflege ist im SGB V verankert. Es handelt sich dabei um alle Leistungen die Ihnen ärztlich verordnet werden wie z.B.:

  • Medikamentengabe
  • Kompressionsstrümpfe
  • Injektionen
  • Wundversorgung/Verbände
  • Pflege nach ambulanten Operationen u.v.m.

Diese Kosten werden nach der Genehmigung der ärztlichen Verordnung von ihrer Krankenkasse übernommen.

 

Daneben kann bei Bedarf, je nach Krankheitsbild, eine Haushaltshilfe über die Pflege-oder Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Ebenso, wenn Sie Hilfsmittel benötigen wie z.B. Pflegebett, Toilettenstuhl u.v.m.

 

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.

 

Zu all diesen Erneuerungen ab 2017 können wir Sie bei Bedarf gerne beraten!